Teilhaben! Unsere Empfehlungen

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
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Positionspapier: Wie wir die Teilhabe von Kindern im digitalen Raum stärken können

Im Positionspapier "Teilhaben! Handlungsempfehlungen für eine Stärkung der digitalen Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen" beschreibt das Deutsche Kinderhilfswerk, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen und digitalisierten Lebenswelten zu stärken.

Kinder im digitalen Raum

In nahezu allen Lebensbereichen und in allen Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen spielen digitale Medien eine bedeutende Rolle. Sie eröffnen jungen Menschen vielfältige kinderrechtliche Potenziale, insbesondere für ihre Teilhabe an Kultur, Gesellschaft, Politik, Bildungsprozessen, in der Familie und im Freundeskreis. Sich altersgerecht informieren, eigene Ideen einbringen oder sich digital vernetzen – all das erleichtert das digitale Umfeld. Studien zeigen die Selbstverständlichkeit dieses analog-digitalen Alltags und die vielfältigen Tätigkeiten junger Menschen in digitalisierten Lebenswelten. Wenn Diskussionen um kindliche und jugendliche Mediennutzung, sei es in Bezug auf das Aufwachsen mit Medien, in Bildungs- oder Gesundheitsfragen, vor allem Risiken fokussieren, nehmen sie einseitig eine Schutzperspektive ein. Weniger benannt und diskutiert werden dadurch die Bedeutung digitaler Technologien für Chancengerechtigkeit, (Demokratie-)Bildung, Mitbestimmung, Inklusion, Zugehörigkeit und Wohlbefinden, für die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und die Stärkung von Resilienz.

Durch Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland einem ganzheitlichen Ansatz verschrieben, der neben Schutzrechten den Einbezug von Förder- und Beteiligungsrechten von Kindern einfordert, um die Wahrung des Kindeswohls zu gewährleisten. Bekräftigt hat dies mit Bezug auf digitale Technologien 2021 der UN-Kinderrechteausschuss, der mit seiner 25. Allgemeinen Bemerkung über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld konkrete Leitlinien für legislative und politische Maßnahmen veröffentlicht hat (Abs. 4): „Ein kindgerechter Zugang zu digitalen Technologien kann Kinder dabei unterstützen, die gesamte Bandbreite ihrer bürgerlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte auszuüben.“

Hintergrund des Positionspapiers

Vor diesem Hintergrund setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Papier explizit mit den kinderrechtlichen Potenzialen von Digitalisierungsprozessen für Kinder und Jugendliche auseinander: Wie können Staat und Anbietende dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch in digitalen Räumen und in digitalisierten Umgebungen zu verbessern? Wie können Staat, Bildungsinstitutionen oder Medienanbietende und -produzierende die Teilhabemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, die heute in von digitalen Medien durchdrungenen und geprägten Lebenswelten aufwachsen, erweitern, sodass sie die gesamte Bandbreite ihrer Rechte wahrnehmen können? Entscheidend ist dabei die Festlegung auf einen ganzheitlichen kinderrechtlichen Ansatz, der in der digitalen Gesellschaft die Umsetzung aller Rechte von Kindern gleichermaßen absichert und in ihrer Interdependenz berücksichtigt.

Die Handlungsempfehlungen basieren auf Beiträgen verschiedener Expert*innen, die im Online-Dossier „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“ der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes in Kooperation mit dem Institut für Medienforschung und Medienpädagogik der Technischen Hochschule Köln veröffentlicht wurden sowie auf den Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschuss zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld (2021) und ihren Abschließenden Bemerkungen zum kombinierten fünften und sechsten Staatenbericht Deutschlands (2022). Sie sollen einen Beitrag für die Stärkung der digitalen Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen leisten.

Was meint (digitale) Teilhabe von Kindern und Jugendlichen?

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten und die Berücksichtigung ihrer Perspektiven ist ein in der UN-Kinderrechtskonvention beschriebenes Recht (Art. 12), das ebenso für das digitale Umfeld gilt. Der Begriff der Teilhabe ist insofern vom Begriff der Beteiligung abzugrenzen, als dass hiermit eine Stufe bzw. Form der Beteiligung gemeint ist, die Kindern auf Basis einer Informiertheit die grundsätzliche Möglichkeit gibt, sich auf vielfältige Weise zu beteiligen, um ihre Anliegen und Interessen einzubringen und durchzusetzen (vgl. Stange 2008). Digitale Teilhabe bezeichnet somit die Möglichkeit, in der digitalen Welt dabei zu sein und mitzumachen: sich im digitalen Raum zu informieren und zu rezipieren/konsumieren, mithilfe digitaler Medien zu kommunizieren, zusammenzuarbeiten und zu interagieren, zu produzieren, zu spielen und zu gestalten. Nach Bosse (2016) bedeutet Teilhabe in Bezug auf Medien, in Medien repräsentiert zu sein, an Medien über gleichberechtigte Zugänge teilnehmen und durch die Arbeit mit Medien gesellschaftlich teilhaben zu können.

Digital teilzuhaben meint im Rahmen dieses Positionspapiers demnach, dass alle Kinder und Jugendlichen

  • sich im digitalen Raum informieren, eine Meinung bilden und diese äußern können (Art. 13, UN-KRK) und dafür vielfältige, inklusive und an den sich entwickelnden Fähigkeiten orientierte Quellen vorfinden, die Informationen z. B. in verständlicher Weise bereitstellen (Art. 17, UN-KRK)
  • ihre Meinung in allen sie betreffenden Gelegenheit äußern können und sichergestellt wird, dass ihre Perspektiven angemessen berücksichtigt werden, d. h. verschiedene Möglichkeiten vorfinden, im Sinne demokratischer Teilhabe eigene Anliegen und Ideen gesellschaftlich einzubringen und durchzusetzen, beispielsweise bei der Gestaltung von Gesetzen, Angeboten oder Bildungsmaßnahmen (Art. 12, UN-KRK)
  • sich in digitalen Räumen zusammenschließen, interagieren, kommunizieren und versammeln können, repräsentiert sind und chancengerechten, inklusiven Zugang zu diesen Räumen erhalten (Art. 15, UN-KRK)
  • den digitalen Raum auch für Ruhe, Freizeit, Spiel, Erholung, Kunst und Kultur nutzen können und entsprechende, zielgruppengerechte Angebote vorfinden, durch die sie beispielsweise Medien produzieren und gestalten können (Art. 31, UN-KRK)
  • unbeschwert, d. h. angemessen geschützt, teilhaben können und dabei auch Einfluss auf die Ausgestaltung von Produkten und Schutzmaßnahmen nehmen können (Art. 17, UN-KRK)

11 Handlungsempfehlungen für digitale Teilhabe

Von Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Die Erstellung des Online-Dossiers erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).