Digitale Medien und außerschulische Bildung

Porträtfoto von Christian Helbig
Christian Helbig
Porträtfoto von Daniela Cornelia Stix
Daniela Cornelia Stix
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Digitale Medien und Kinderrechte in der non-formalen und außerschulischen Bildung

Außerschulische Bildungsorte sind wichtige Orte für die Förderung von sozialen und demokratischen Kompetenzen sowie von Medienkompetenz. Prinzipien wie Lebensweltbezug oder Freiwilligkeit bilden ideale Voraussetzungen für die (digitale) Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, schreiben Daniela Stix und Christian Helbig. Wie kann sich dieses Potenzial entfalten? 

Was sind non-formale und außerschulische Bildungsorte?

Bildungsprozesse von Kindern und Jugendlichen finden an unterschiedlichen Bildungsorten statt und lassen sich zeitlich, räumlich und sozial nicht eingrenzen. Bildungsorte, die Angebote der non-formalen Bildung bereitstellen, dienen insbesondere dem Erwerb von sozialen wie demokratischen Kompetenzen, Kenntnissen und Einstellungen. Orte der non-formalen Bildung folgen in der Regel keinem Curriculum und zielen nicht auf den Erwerb von Abschlüssen ab. Kinder- und Jugendorganisationen stellen beispielsweise außerschulische Gelegenheiten zur Aneignung von Inhalten dar, die im Vergleich zu formalen Bildungsorten stärker an lebensweltlichen Relevanzen der Kinder- und Jugendlichen anknüpfen können (Rauschenbach et al. 2006).

Außerschulische Bildungsorte bieten ideale Voraussetzungen für Beteiligungsprozesse, für die Bearbeitung von Themen der (digitalen) Gesellschaft und für Medienbildungsprozesse bei Kindern und Jugendlichen.

Daher bieten außerschulische Bildungsorte auch ideale Voraussetzungen für (digitale) Beteiligungsprozesse, für die Bearbeitung von Themen der (digitalen) Gesellschaft und Lebenswelten sowie für die Förderung von Medienkompetenzen und Medienbildungsprozessen von Kindern und Jugendlichen. Das medienpädagogisch prämierte Projekt „Wahl inklusiv“ des Medienprojekts Berlin e.V. gibt einen ersten Eindruck, wie digitale Teilhabe aussehen kann.

Außerschulische Angebote unterscheiden sich zudem durch den Grad der Formalisierung des geplanten (bzw. des planbaren) Bildungsarrangements von der schulischen Bildung, nicht zuletzt durch den Grundsatz der freiwilligen Teilnahme. Dieses Merkmal non-formaler Bildung bietet sowohl Potenziale als auch Notwendigkeiten, die Zielgruppen an Entscheidungsprozessen zu beteiligen, nicht zuletzt auch in digitalen Räumen und mit digitalen Werkzeugen. Insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit stellt in diesem Zusammenhang – neben z.B. kommerziellen Freizeit- und Bildungsangeboten – eine wichtige Säule des Felds der non-formalen Bildung dar:

Mit der [Kinder- und] Jugendarbeit wird ein Bereich der Kinder- und Jugendhilfe thematisiert, der eine explizite auch gesetzlich verankerte Bildungsaufgabe hat. Bildungsangebote und -leistungen der [Kinder- und] Jugendarbeit weisen, im Gegensatz zu vielen formalen Bildungsinstitutionen, einen hohen Grad an Selbstorganisation durch [Kinder und] Jugendliche auf. Sie sind durch eine Aneignungs- und Vermittlungsstruktur gekennzeichnet, in der lebensweltliche und sozialräumliche Bedingungen und Gegebenheiten zum unverzichtbaren Bestandteil gehören. (Zwölfter Kinder- und Jugendbericht, S. 38)

Neben dem gesetzlichen Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit, der in § 11 des Achten Sozialgesetzbuchs geregelt ist, stellt die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wichtige Orientierungspunkte für das Feld und die Fachkräfte bereit. Letzteres ist bislang allerdings kaum reflektiert, wenngleich deutliche Anknüpfungspunkte zwischen UN-KRK und der Kinder- und Jugendarbeit existieren. Im Folgenden werden diese Anknüpfungspunkte herausgearbeitet sowie beidseitige Defizite und mögliche Synergien beschrieben. 

Orientierungen der Kinder- und Jugendarbeit im Licht der UN-KRK

Das Spektrum der Kinder- und Jugendarbeit umfasst zahlreiche Organisationsarten, unter anderem Jugendzentren und Jugendhäuser, Jugendverbände, wie kirchliche oder Sportjugend, außerdem Jugendberatungsstellen, Musik- und Jugendkunstschulen, soziokulturelle Zentren oder mobile Jugendarbeit. Gemein ist den Arbeitsfeldern, dass sie im Kern mit unterstützenden, helfenden, freizeitorientierten und beratenden Angeboten die Sozialisation von Kinder- und Jugendlichen fördern. In der Jugendarbeit finden pädagogisch gezielt Verknüpfungen von Freizeit und Erholung mit Bildung statt. 
Bereits in den 90er-Jahren wurde eine Standortbestimmung der Jugendarbeit vorgelegt, in der von der Praxis ausgehend „sechs unterscheidbare, mehr konzeptionell denn theoretisch fundierte Orientierungen“ (Scherr und Thole 1998, S. 22) der Jugendarbeit identifiziert wurden. Diese sollten damals die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit „neu anregen“. Bis heute hat diese Standortbestimmung nicht an Aktualität verloren; sie wurde hier allerdings begrifflich angepasst: 1) Beteiligung, 2) Mitverantwortung, 3) Gemeinwesenorientierung, 4) Prävention, 5) Chancengleichheit und 6) Vernetzung. Die sechs Orientierungen werden im Folgenden als Handlungsprämissen herangezogen, um Anknüpfungspunkte zwischen UN-KRK und Jugendarbeit im Kontext digitaler Medien herauszuarbeiten.

1. Beteiligung

Beteiligung ist eine zentrale Handlungsprämisse der Kinder- und Jugendarbeit. Nicht umsonst wird die Befähigung zur Selbstbestimmung in § 11 SGB VIII als eine der ersten Aufgaben angeführt. In der Praxis findet sich ein breites Spektrum an Ausprägungen (s. Abb. 1) und ihnen zugrunde liegenden Definitionen (Schröder 1995).

Häufig, so muss festgestellt werden, bleibt dabei die Beteiligung jedoch auf einer der unteren Stufen stehen. Selbstbestimmung ist deshalb nach wie vor ein anzustrebendes Ideal. In der UN-KRK finden sich mit der Berücksichtigung des Kinderwillens, dem Zugang zu Informationen und dem Recht auf Meinungsfreiheit Grundvoraussetzungen für digitale Teilhabe. Insbesondere mit Blick auf digitale Beteiligung können hier außerschulische Bildungsorte und UN-KRK deutliche Synergien erzeugen: Ein non-formaler Bildungsort wie die Kinder- und Jugendarbeit kann digitale Beteiligungsmöglichkeiten vorbildhaft nutzen. Demnach sind die Stufen der Beteiligung auch im Sinne einer digitalen Beteiligung zu denken, d.h., dass Stufen wie Selbstverwaltung, Selbstbestimmung und Mitbestimmung in der Kinder- und Jugendarbeit sowohl mit digitalen Technologien, z.B. SPIK e.V., als auch in digitalen Kontexten, z.B. BÄMM Erfurt, bearbeitet werden können. Projekte zur Förderung der Medienkompetenz und Medienbildung schaffen notwendige Voraussetzungen für digitale Teilhabe.

2. Mitverantwortung

Anknüpfend an die hochstufigen Beteiligungsformen sollte Kinder- und Jugendarbeit soziales Engagement wie kinder- und jugendpolitische Initiativen parteiisch unterstützen (aktuell z.B. Fridays for Future) bzw. Kinder und Jugendliche dazu anregen, sich für ihre Interessen und Belange einzusetzen. Die Plattform jugend.beteiligen.jetzt bietet viele Tipps und Materialien, um kinder- und jugendpolitische Initiativen mit digitalen Werkzeugen zu fördern und unterstützen. Die UN-KRK fordert ebenfalls die Förderung der Versammlungsfreiheit (Art. 15). Die Jugendarbeit kann in ihrer alltäglichen Arbeit Selbstverwaltungsstrukturen fördern und dabei gezielt auf die Potenziale von digitalen Werkzeugen und Aktionsräumen hinweisen, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, sich auch im digitalen Raum zu organisieren.

3. Gemeinwesenorientierung

Kinder- und Jugendarbeit mit ihren Angeboten zu gesellschaftlicher und digitaler Teilhabe findet nicht isoliert statt und endet nicht an den Toren der Einrichtungen – sie agiert in und mit Sozialräumen. Dadurch ergeben sich Anknüpfungspunkte für niedrigschwellige und zielgruppennahe Angebote. Die UN-KRK fordert die Bereitstellung von Teilnahme- und Teilhabemöglichkeiten am kulturellen Leben und der Erholung (Art. 31). Verschiedene Forschende haben in der jüngeren Vergangenheit aufgezeigt, wie eine sozialräumlich orientierte Jugendarbeit auch im digitalen Raum aussehen kann. Beispielsweise sind dies in der mobilen Jugendarbeit virtuell-aufsuchende und hybride Konzepte, die medienpädagogische Überlegungen aufnehmen und vielfältige Anknüpfungspunkte für Theorie wie Praxis ermöglichen (Deinet 2010; Ketter 2014; Valentin 2018). 

4. Prävention

Viele Angebote der Kinder- und Jugendarbeit greifen auf Konzepte wie Sucht- und Gewaltprävention zurück und verknüpfen sie mit den vielfältigen Angeboten für Heranwachsende in sensiblen Lebensphasen. Kinder- und Jugendarbeit positioniert sich damit parteilich auf Seiten der Kinder und Jugendlichen, insbesondere bei Gefährdungen. Damit trägt die Kinder- und Jugendarbeit der Tatsache Rechnung, dass digitale Teilhabe zum einen durch Gefährdungen wie Hatespeech oder Desinformation erschwert bzw. verhindert werden kann und zum anderen in Kontexten wie sozialen Medien stattfindet, die potenziell personenbezogene Daten von Nutzenden speichern, auswerten und ökonomisieren, und sie kann entsprechende Praxisangebote bereithalten.

Die UN-KRK gibt Hinweise auf schutzwürdige Rechte von Kindern, auch im digitalen Raum. Art. 17 gewinnt im Zusammenhang mit digitalen Medien und dem Kinder- und Jugendmedienschutz zunehmend an Bedeutung, nimmt aber vor allem Medienproduzierende – im Sinne der Selbstkontrolle – in die Verantwortung. Die Bedeutung von Privatsphäre (Art. 16) nimmt in digitalen Strukturen deutlich zu, sowohl durch die Omnipräsenz sozialer Netzwerke in den Alltagswelten von Heranwachsenden als auch durch die Zunahme von Quantifizierungstendenzen menschlichen Verhaltens durch Daten und Algorithmen (Big Data Analytics).

Für eine Kinder- und Jugendarbeit, die an den Lebenswelten und Themen ihrer Adressat*innen anknüpft, ist Kinder- und Jugendschutz im Kontext von digitalen Medien insbesondere als erzieherischer Jugendmedienschutz zu verstehen. Sowohl in freiwilligen (medienpädagogischen) Angeboten und Projekten als auch in alltäglichen Aufklärungs- und Beratungssituationen ist es notwendig, dass Fachkräfte die aktuellen Medienangebote und Nutzungsweisen von Kindern und Jugendlichen kennen und Gefahren einschätzen können. Aus Perspektive der Medienpädagogik ist die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt gefordert, ihren Zielgruppen Umgangs- und Bewältigungsstrategien aufzuzeigen sowie kritisches und reflektiertes Medienhandeln zu fördern. Internetangebote wie Klicksafe oder Internet-ABC bieten dabei Informationen und Material zu aktuellen Themen der Medienwelten von Kindern und Jugendlichen (s. Abb. 2).

5. Chancengleichheit

Gesellschaftliche Teilhabechancen, Macht- und Interaktionsmöglichkeiten sowie der Zugang zu sozialen Gütern und Positionen sind an ungleich verteilte materielle und immaterielle Ressourcen geknüpft (Züchner 2018). Die Kinder- und Jugendarbeit als Teil der Kinder- und Jugendhilfe soll „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“ (§ 1 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII). Die UN-KRK thematisiert Ungleichheitsthematiken insbesondere in Art. 2 und Art. 29 Abs. 1a. Mit Blick auf digitale Medien stellen sich Ungleichheitsstrukturen in Form von ungleichen Zugängen (first digital divide) und ungleichen Nutzungsformen (second digital divide) dar (Hargittai 2002). Beide Formen digitaler Ungleichheiten sind abhängig von Faktoren wie Bildung, Geschlecht oder Alter und reproduzieren bestehende soziale Schieflagen (Kutscher 2015). 

Die Kinder- und Jugendarbeit steht somit vor der Herausforderung, online und offline medienpädagogische Angebote zur Förderung von Medienkompetenz und Medienbildung an Heranwachsende zu richten, um beiden Formen digitaler Ungleichheiten entgegenzuwirken bzw. vor dem Hintergrund individueller Ressourcen digitale Teilhabe zu fördern. Insbesondere die aktive Medienarbeit stellt dabei emanzipationsorientierte Ansätze und Methoden zur Verfügung, um Themen der digitalen Gesellschaft und der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen interessengeleitet zu bearbeiten (Tillmann 2013). Anregungen zur aktiven Medienarbeit bietet z.B. der Medienpädagogik Praxis-Blog.

6. Vernetzung

In den bisherigen Ausführungen wird bereits deutlich, dass die Kinder- und Jugendarbeit im Kontext digitaler Teilhabe und der UN-KRK mit vielen unterschiedlichen Aufgaben und Herausforderungen konfrontiert ist. Sowohl aus Perspektive der Leistbarkeit als auch mit Blick auf Förderstrukturen ist Kinder- und Jugendarbeit darauf angewiesen, lokale und überregionale Kooperationen zu suchen. Dabei gilt es sowohl medienpädagogische Akteure als auch Medienschaffende und Politiker*innen einzubeziehen. Dadurch können sowohl tiefgehende Einblicke in die Strukturen von (digitalen) Medien als auch politische Teilhabemöglichkeiten in digitalen Kontexten geschaffen werden. 

Die Kinder- und Jugendarbeit hat im Kontext digitaler Teilhabe vielfältige Aufgaben, wenn sie digitale Teilhabe, Mitverantwortung, Gemeinwesenorientierung und Chancengleichheit als Orientierungen ihres fachlichen Handelns nimmt. Deshalb müssen die Vertragsstaaten Finanzierungsstrukturen für non-formale Bildungsstrukturen in den Blick nehmen.

Herausforderungen digitaler Teilhabe in der außerschulischen Bildung

Der Beitrag hat gezeigt, dass die Kinder- und Jugendarbeit im Kontext digitaler Teilhabe sowohl im Sinne ihres Selbstverständnisses und gesetzlichen Auftrags als auch mit Blick auf die UN-KRK vielfältige Aufgaben hat, wenn sie, wie in den Beispielen gesehen, digitale Teilhabe, Mitverantwortung, Gemeinwesenorientierung und Chancengleichheit als Orientierungen des fachlichen Handelns nimmt. Die Anforderungen an Einrichtungen und Fachkräfte sind hoch: Sie müssen sich theoretisches und praktisches Wissen über Medienwelten und -sozialisation von Kindern und Jugendlichen, über medienpädagogische Grundlagen und den Kinder- und Jugendmedienschutz aneignen. Hier bedarf es Aus- und Weiterbildungsangeboten zur digitalen Teilhabe in der Kinder- und Jugendarbeit, vor allem aber der Aufmerksamkeit und Offenheit der fachlichen Akteure. Darauf aufbauend gilt es, die Möglichkeiten und Ressourcen zu schaffen, damit Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit dauerhafte und verlässliche Angebote konzipieren und durchführen können. Allerdings stellen die Finanzierungs- und Förderstrukturen dabei weiterhin eine Herausforderung dar. Die UN-KRK macht hierbei eines sehr deutlich: Die Vertragsstaaten müssen Finanzierungsstrukturen für non-formale Bildung ebenso in den Blick nehmen wie diejenigen von formalen Bildungsstrukturen.

Handlungsempfehlungen für eine Stärkung von Kinderrechten

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Von Daniela Cornelia Stix
Dr. phil., Medienwissenschaftlerin (M.A.) und Diplom-Sozialpädagogin/-arbeiterin (FH) ist Verw.-Professorin an der FH Erfurt für Theorien und Konzepte der Sozialen Arbeit mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe. Sie forscht und lehrt zu Themen der digitalen Sozialen Arbeit und Medienpädagogik.
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Von Christian Helbig
Christian Helbig ist Sozialarbeiter/-pädagoge (M.A.) und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der FernUniversität in Hagen. Zuvor war er an der TH Köln und der Universität zu Köln tätig. Seine Arbeitsschwerpunkte sind digitale Ungleichheiten und Digitalisierung Sozialer Arbeit sowie medienpädagogische Erwachsenenbildung und Organisationsforschung.