Im Folgenden wird ein kurzer Überblick zu den Rechten von Kindern im Sinne der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gegeben. Zudem wird die Bedeutung von Digitalisierungsprozessen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen umrissen.
Kinder haben Rechte. Festgeschrieben sind diese Rechte in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die 1989 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Seitdem wurde die Konvention weltweit von allen Staaten – bis auf die USA – ratifiziert. In Deutschland trat die Konvention 1992 in Kraft und besitzt hier den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Die UN-Kinderrechtskonvention ist die bisher größte Errungenschaft in Bezug auf die Rechtsstellung von Kindern in unserer Gesellschaft. Als Kind gilt laut UN-Kinderrechtskonvention jeder Mensch unter 18 Jahren. Eine der wichtigsten Grundannahmen der Konvention besteht darin, dass Kinder Träger eigener, unveräußerlicher Rechte sind. Diese Rechte tragen der Tatsache Rechnung, dass Kinder spezifische Bedürfnisse in Bezug auf Schutz, Förderung, Mitbestimmung und Entwicklung haben. Staat und Eltern bzw. Sorgeberechtigte teilen die Verantwortung für die Verwirklichung der Kinderrechte.
Vier Grundprinzipien liegen der UN-Kinderrechtskonvention zugrunde:
Die insgesamt 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lassen sich in drei Gruppen einteilen:
Diese Rechte bilden die Grundlage dafür, Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu stärken und sie als aktive Mitglieder der Gesellschaft zu fördern, zu beteiligen und zu schützen. Im digitalen Umfeld gewinnen diese Prinzipien zunehmend an Bedeutung und erfordern besondere Aufmerksamkeit, um die Verwirklichung von Kinderrechten auch in einer von digitalen Technologien geprägten Lebenswelt sicherzustellen.
Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1989 hat sich unsere Gesellschaft vielseitig verändert. Digitale Technologien wie Computer, Internet und mobile Endgeräte sind nicht mehr aus unserem alltäglichen Leben wegzudenken. Wir leben heute in einer durch Digitalisierung geprägten Gesellschaft, das Internet ist zu einem bedeutenden Sozialraum geworden und unsere Kinder wachsen bereits von Geburt an in einer zutiefst von digitalen Medien geprägten Umgebung auf. Und es sind gerade die jungen Menschen, die weltweit digitale Medien am häufigsten für ihr Leben und ihr Lernen nutzen, etwa um sich zu informieren, sich zu vernetzen, zu spielen und sich zu unterhalten, ihre Meinung zu artikulieren und sich zu engagieren. Kinder und Jugendliche lernen die Welt also auch über digitale Medien kennen und wirken über digitale Medien in die Welt hinein.
Folglich erstreckt sich der Wirkungsbereich der Kinderrechte auch auf den digitalen Raum. Auch hier gelten Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern und sind zu verwirklichen. Die Vereinten Nationen haben im März 2021 dafür die 25. Allgemeine Bemerkung des UN-Kinderrechtsausschusses veröffentlicht. Diese gibt Orientierung, wie Kinderrechte durch das Internet, mobile Technologien oder digitale Netzwerke befördert oder beeinträchtigt werden können. Obwohl diese Bemerkung nicht rechtlich bindend ist, liefert sie den Staaten wertvolle Hinweise zur Auslegung der UN-Kinderrechtskonvention und zur Umsetzung der darin verbrieften Rechte im digitalen Kontext. Es geht darum, Kinder in der digitalen Welt zu schützen und sie zu befähigen, kompetente, kreative und reflektierte Mediennutzer*innen zu sein. Der Abbau digitaler Ungleichheiten ist dabei entscheidend, um auch Kindern aus vulnerablen Gruppen oder mit besonderen Bedürfnissen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Ziel ist es, Kinder aktiv und chancengerecht an der Gestaltung ihrer Lebenswelt und an einer freien, vielfältigen, demokratischen Gesellschaft teilhaben zu lassen.
Teilhabe an der Gesellschaft ist heute untrennbar mit digitalen Technologien verbunden. Es bedarf zunehmend digitaler Fähigkeiten. Dies gilt für Bereiche der Politik, Kultur und Bildung ebenso wie für Formen der Unterhaltung, Information und Kommunikation. Ein kompetenter Umgang mit digitalen Medien (Medienkompetenz) ist also mittlerweile eine Schlüsselkompetenz in unserer Gesellschaft. In Zeiten globaler Herausforderungen, Krisen, Kriege und der zunehmenden Verbreitung von Desinformation ist es besonders wichtig, dass Medienbildung alle Altersgruppen umfasst. Sie sollte darauf abzielen, die Fähigkeiten zu entwickeln, Medien und Medieninhalte kritisch und selbstbestimmt zu nutzen sowie demokratische Prozesse zu verstehen und aktiv zu gestalten (siehe auch Berliner Plädoyer für mehr Medienkompetenz und Demokratiebildung).
Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, wie digitale Ungleichheiten und Benachteiligungen entstehen und welche Strategien eine Gesellschaft aufweisen kann, um diese abzubauen. Besonders für junge Menschen ist es entscheidend, digitale Medien als bedeutungsvolle Räume zu begreifen, in denen sie verlässliche Informationen finden, sich kreativ und gestalterisch ausdrücken, ihre eigenen Perspektiven artikulieren und Resonanz erfahren können. Der digitale Raum kann für sie einen kraftvollen Möglichkeitsraum für soziale, kulturelle, politische und gesellschaftliche Teilhabe bilden. Er kann Kindern (Frei-)Räume bieten, in denen sie verschiedene Beteiligungsformen ausprobieren und erkunden können. Doch nicht immer tut es das. Chancenorientierte Zugänge zu digitalen Medien bei jungen Menschen zu schaffen und verantwortungsbewusst zu gestalten, ist ein guter Weg, um mittels digitaler Medien das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe umzusetzen. Denn die Nutzung digitaler Medien ist eine Kulturtechnik und sie ist ein Grundrecht, welches Kindern zusteht.