Kinder haben Rechte – on- und offline! Aber wie wirken welche Rechte des Kindes in der digitalen Welt? Hier werden oft gestellte Fragen kurz beantwortet.
Die Rechte des Kindes gelten auch im Internet. Daher werden keine neuen Kinderrechte für die digitale Welt benötigt. Die fortschreitende Digitalisierung und Mediatisierung der Lebenswelt junger Menschen wirken sich auf nahezu alle Bereiche der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) aus. Sie sind Querschnittsphänomene für die gesamte Konvention. Daher haben die Vereinten Nationen gemeinsam mit Kinderrechtsorganisationen und Expert*innen eine Kommentierung der Kinderrechte für den digitalen Raum erarbeitet: Die 25. Allgemeine Bemerkung über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld (2021). Damit ermöglicht der UN-Kinderrechteausschuss eine Anwendung der Kinderrechte gemäß UN-KRK konkret auf die Entwicklungen und Herausforderungen im digitalen Raum und verdeutlicht entsprechende Anforderungen an die Vertragsstaaten.
Hier kann eine ganze Reihe aufgezählt werden: Das Recht auf Zugang zu Medien, der Schutz der Daten und der Privatsphäre, auch der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung ebenso wie das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf Vereinigung und friedliche Versammlung, das Recht auf Teilhabe und Spiel sowie das Recht auf Bildung und Medienkompetenz sind für die digitale Welt von grundsätzlicher Bedeutung. Aber natürlich werden nahezu alle Rechte des Kindes im digitalen Raum berührt. Die UN-KRK enthält Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte, die gleichwertig berücksichtigt sein müssen.
Verantwortlich für die Umsetzung der Kinderrechte sind gemäß der UN-KRK zunächst die Vertragsstaaten. In Deutschland hat dementsprechend die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass Erwachsene, alle Institutionen, Unternehmen, Verwaltungen oder Organisationen die Kinderrechte verwirklichen und das Kindeswohl vorrangig berücksichtigen. Die Bundesländer und Kommunen sind aber ebenso an die UN-KRK gebunden und für die Umsetzung der Kinderrechte in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen zuständig. Wesentliche Verantwortungsträger sind neben Anbietern von Medieninhalten, Mediendiensten, Geräteherstellern und Plattformen aber auch die Zivilgesellschaft, die Nutzerinnen und Nutzer selbst sowie Eltern und Fachkräfte. Die Voraussetzungen dafür, dass alle Interessengruppen die Kinderrechte kennen und umsetzen, muss der Staat schaffen.
Digitale Chancengerechtigkeit meint den Zugang zu Medien und Informationen ohne eine Diskriminierung, also ohne eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Viele Kinder sind aus unterschiedlichen Gründen von (digitalen) Teilhabemöglichkeiten abgeschnitten oder darin stark eingeschränkt. Ziel ist es, möglichst alle Angebote für alle Kinder zugänglich zu machen. Dafür müssen bestehende Angebote vervielfacht und diese den unterschiedlichen Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen angepasst werden. Dann besteht die Möglichkeit, Ungleichheiten zu überwinden. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet beispielsweise die Medienpädagogik.
Guter Kinder- und Jugendmedienschutz fußt auf mehreren Standbeinen. Medienbildung kann junge Menschen über Chancen und Risiken in der digitalen Welt aufklären und bewusst für Vor- und Nachteile der Nutzung des Internets machen. Programme können bereits vom Hersteller mit Schutzmechanismen und individuellen Einstellungen versehen werden. Und die Inhalte von Spielen und Filmen werden von Fachkräften überprüft, um sicherstellen zu können, dass von ihnen keine Gefahren für Kinder und Jugendliche ausgehen. Ihre Entscheidungen werden durch eine Alterskennzeichnung ausgedrückt, die anzeigt, ab wann ein Kind oder Jugendlicher diese unbedenklich nutzen kann. An zusätzlichen Symbolen können Kinder, Jugendliche und ihre Eltern erkennen, welche Gefährdung von dem Angebot ausgeht. Ob es also zum Beispiel sehr viel Gewalt oder sexuelle Darstellungen enthält. Wichtig wäre auch, dass vergleichbare Inhalte immer gleich bewertet werden – egal, ob sie im Fernsehen oder Internet gezeigt werden, da sonst die Akzeptanz für die Alterskennzeichnung reduziert und der Sinn des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Frage gestellt wird.
Eine Herausforderung sind Schutz- und Erprobungsräume, da sie für Kinder eine bedeutende Rolle spielen, besonders in verschiedenen Altersstufen und Entwicklungsphasen. Wie in anderen Bereichen auch, kommt es auf ein gut erkennbares und praktikables System von Sicherheitsmaßnahmen und Auswegen in unangenehmen Situationen an. Wichtig sind altersangemessene Angebote für Kinder und Jugendliche, die sie befähigen und begleiten, ihnen Wahlmöglichkeiten und Handlungsoptionen aufzeigen. Alle Aktivitäten im Internet hinterlassen Spuren, also Daten. Fotos, Suchanfragen, Likes, Kommentare, Nutzungsdaten, Gesundheitsdaten, Spielverläufe, Selfies, Videos und soziale Beziehungen – alles wird im digitalen Raum vermerkt und kann zur Angriffsfläche oder Risiko werden. Die Ausmaße ihres digitalen Fußabdrucks, die Konsequenzen ihres digitalen Handelns können Kinder und Jugendliche nicht vollständig ermessen oder beeinflussen. Wichtig ist daher, dass sie an so vielen Stellen wie möglich und gemessen an ihrer Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit informiert und einbezogen werden, wenn ihre Daten gespeichert, verwendet oder verbreitet werden. Konsequent wäre ein Recht auf Löschung von Daten Minderjähriger.
Auch die Rechte des Kindes sind international. Es ist gut, dass diese nahezu weltweit gelten und umgesetzt werden müssen, da so fast alle Kinder über die gleichen Rechte verfügen. Herausforderungen birgt diese Situation vielmehr für Staaten, die über unterschiedliche Gesetze zur Umsetzung der Kinderrechte in ihrem Land verfügen. Erfolgversprechend erscheint es, wenn sich möglichst viele Staaten auf gleiche Gesetze verständigen, um so international tätige Akteure regulieren zu können. Dass die USA als einziger Staat der Welt nicht Teil der Kinderrechtevertragsgemeinschaft sind, befördert ein solches Vorgehen nicht.
On- wie offline gilt: Kinder müssen ihre Rechte kennen. Erst dann können sie diese für sich in Anspruch nehmen und sich für diese einsetzen. Um ihre Rechte im Internet wahrnehmen zu können, benötigen Kinder also Informationen über diese und über den digitalen Raum. Mit Unterstützung von Eltern und Fachkräften in Kindertagesstätten, Schulen und während der Freizeit können Kinder zu eigenständigen und kompetenten Persönlichkeiten heranwachsen, die nicht nur die Inhalte des Internets für sich nutzen, sondern dieses selbst aktiv gestalten.
Bildung ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb ist es relevant, dass und wie das Internet als Bildungsort für Kinder und Jugendliche versteh- und nutzbar wird. Als Bildungsstätten sind Kitas und Schulen gefordert Kindern und Jugendliche die Nutzung digitaler Medien und des Internets altersgerecht zu vermitteln. Ohne Medienkompetenz bleiben ihnen wichtige Bildungs- oder Teilhabemöglichkeiten verwehrt. Um dies leisten zu können, müssen Fachkräfte für die Digitalisierung aus- und regelmäßig weitergebildet werden. Daneben benötigen die Einrichtungen Unterstützung bei der Anschaffung und Wartung der entsprechenden technischen Infrastruktur sowie aktueller Programme und Geräte, mit denen Kinder und Jugendliche digital lernen und forschen können. Darüber hinaus sollte unterstützend auch im Rahmen von außerschulischen, informellen Bildungsangeboten das Thema Medienkompetenz mit einbezogen und berücksichtigt werden.
Die Familie spielt für die Kinderrechte im digitalen Raum eine wichtige Rolle. Eltern und Erziehungsberechtigten kommt die Aufgabe zu, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, ihnen grundlegende Kompetenzen im Umgang mit Medien sowie Werte zu vermitteln, die ihnen als Orientierungsrahmen in einer von Medien durchdrungenen Welt dienen sollen. Schritt für Schritt und je nach Alter der Kinder können Erwachsene einerseits Kompetenzen der Kinder fördern, ihnen zunehmend Freiheiten bei der Mediennutzung gewähren und auf unterschiedlichen Wegen das Schutzniveau der Kinder bei der Mediennutzung absichern.
Eltern sollten bei der Erziehung ihrer Kinder deren Rechte berücksichtigen. Das ist keine leichte Aufgabe, denn Erwachsene müssen Entscheidungsbefugnisse mit ihren Kindern verhandeln und bei älteren Kindern sogar an sie abgeben. Erschwerend kommt hinzu, dass Medienerziehung oft unter gemischten Bedingungen von Zeitdruck, Erschöpfung der Eltern (und Kinder) sowie einem Mangel an Aufmerksamkeit für die Anliegen und Lebensbezüge der Kinder abspielt. Gleichzeitig wird es angesichts einer zunehmend komplexer werdenden Medienvielfalt für Eltern schwerer, über Risiken und Potenziale der Mediennutzung hinreichend informiert zu bleiben, eigene Fähigkeiten in Bezug auf Medienangebote weiterzuentwickeln und gelingende Erziehungsstrategien in Bezug auf die Mediennutzung ihrer Kinder zu entwickeln. Umso wichtiger ist es, regelmäßig mit dem Kind über die Nutzung der digitalen Medien im Gespräch zu sein und gemeinsam zu beraten, welche Programme, wie oft und wie lange genutzt werden können. Damit Eltern dieser Erziehungsaufgabe gerecht werden können, benötigen auch sie Unterstützung bei der kompetenten Begleitung ihrer Kinder im digitalen Raum, etwa über entsprechende Familienbildungsangebote.
Die Erstellung des Online-Dossiers erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Koordinierungsstelle identifiziert Handlungsfelder und entwickelt und implementiert Projektmaßnahmen zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland. Zudem erarbeitet sie politische Handlungsimpulse und vernetzt relevante Akteure. Die Arbeitsschwerpunkte reichen von Kinderrechten im kommunalen Verwaltungshandeln sowie Kinder- und Jugendbeteiligung über Kindgerechte Justiz bis zu Kinderrechten in der digitalen Welt.
Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung. Online-Dossier.
https://dossier.kinderrechte.de (Zugegriffen: TT.MM.JJJJ).